1. Juli 2010

Tagung zur Pflegeversicherung in der Bundesgeschäftsstelle in München

Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wirkt sich in großem Maße auch auf die Siebenbürger Sachsen aus. Die sogenannte Überalterung der Gesellschaft stellt das Rentenversicherungssystem vor finanzielle, und die Pflegeversicherung vor finanzielle und soziale Probleme. Um einen Einblick in die gesetzliche Pflegeversicherung, die Pflegestufen und Pflegeleistungen zu erhalten, hatte die Landesvorsitzende in Bayern, Herta Daniel, in Zusammenarbeit mit der Seniorenbeauftragten des Landesverbandes Bayern, Hermine Schatz, zu einer Tagung mit dem Thema „Pflegeversicherung als 5. Säule des Sozialversicherungsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ eingeladen, die am 5. Juni in der Münchner Bundesgeschäftsstelle stattfand.
Prof. univ. asoc. Ortwin Schuster, Richter am Sozialgericht Landshut und stellvertretender Landesvorsitzender, hatte sich bereit erklärt, über dieses aktuelle und brisante Thema zu referieren. Hermine Schatz hob in ihrer Begrüßung die Bedeutung dieses Lebensabschnitts unserer Landsleute hervor und wies auf die Aufgaben hin, die im Zusammenhang mit der Betreuung der Senioren in den Kreisgruppen auf uns zukommen.

Prof. Schuster ging in seinem Vortrag auf die Risiken der Pflegebedürftigkeit ein und erläuterte anhand von Beispielen die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht, die den Angehörigen die Möglichkeit bietet, den Patienten bei Versicherungsanträgen, Arztbesuchen und anderen Angelegenheiten zu vertreten. Nur mit der vom Antragsteller im geschäftsfähigen Zustand unterzeichneten Vollmacht können Entscheidungen für den Patienten getroffen werden, falls dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen der Umwelt mitzuteilen. Weiterhin soll durch die Erteilung der Vollmacht eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema der Tagung, auf das der Referent einging, waren die Stufen der Pflegebedürftigkeit, die für die Gewährung von Leis­tungen ausschlaggebend sind. Die Untersuchun- ­gen für die Festlegung der Pflegestufen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch. All diese Themen führten in der Runde der Tagungsteilnehmer zu angeregten Diskussionen und warfen Fragen auf, die Prof. Schuster bereitwillig beantwortete.

Nach einer kurzen Mittagspause berichtete ­Ismir Bahtjarevic, Geschäftsführer und Inhaber des Ambulanten Pflegedienstes „Ari“, unter anderem über das Antragsverfahren von Pflegestufen für Pflegebedürftige. Seine Ausführungen über Kosten, Leistungen und die hilfreichen Tipps aus der Praxis wurden von den Tagungsteilnehmern dankbar aufgenommen und werden zusammen mit den vielen Informationen der Tagung in den Kreisgruppen weitergegeben.

Der Tenor auf diese Tagung lautete sowohl bei den Referenten als auch bei den Teilnehmern: „Wir sind jederzeit bereit, unseren Landsleuten Informationen zu geben und Hilfestellung zu leisten.“ Dank gilt Prof. Ortwin Schuster für seine Bereitschaft, die Vertreter der Kreisgruppen über das Thema Pflegeversicherung zu informieren, ebenso Ilse Hommen für ihre Unterstützung.

Inge Alzner

Schlagwörter: Tagung, München, Pflegeversicherung

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