23. August 2006

Leserecho: Harte Strafe für die nach 1991 Zugezogenen

Enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der 40-prozentigen Kürzung von Fremdrenten zeigt sich Erwin Barabas, der sich auf zwei Artikel der Siebenbürgischen Zeitung Online bezieht.
"Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte" - haben schon etliche gesagt, und wieder bewahrheitet sich dieser Spruch für viele auf unangenehme Weise. Seit vielen Jahren wartet man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, betreffs der 40-prozentigen Kürzung der Fremdrenten, nachdem erhebliche Anstrengungen seitens der "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen" unternommen wurden. Nun erfährt man, dass die Kürzung nicht verfassungswidrig ist und dass es nur für die dem Jahr 1996 "rentennahen" Jahrgänge "fließende Übergänge" geben wird. Wer nach dem 1. Januar 1991 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen ist, geht jedoch leer aus, wie dem Artikel "Erfolg für Interessengemeinschaft" in der Siebenbürgischen Zeitung Online zu entnehmen ist.

Die Logik dieses Beschlusses, Punkt II/1 aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (siehe Siebenbürgische Zeitung ), ist schwer nachvollziehbar. Warum musste diese Grenze gesetzt werden, und warum wurden alle, die sich nach dem 31. Dezember 1990 in Deutschland niedergelassen haben, pauschal bestraft? Die 40-prozentige Kürzung wurde dabei erst im Herbst 1996 beschlossen!

Nun es ist ja bekannt, dass die Rentenkassen Schwierigkeiten haben, und wenn es um's Geld geht, muss man sich nicht wundern, dass es auch solche nicht gerade humanitäre Entscheidungen geben kann.

Dadurch ist eine Kategorie Rentner in große Schwierigkeiten geraten. (Mein Fall: eingewandert im Sommer 1994 aus Kronstadt, Rente ab Dezember 2000.)

Was soll's, wenn man zu spät gekommen ist.

Erwin Barabas, Waldkraiburg

Schlagwörter: Leserecho, Politik, Rente, Rechtsfragen

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