30. Januar 2013

Parlamentarier weiten ihre Immunität aus

Bukarest – Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder der Abgeordnetenkammer Ende Januar für einen Gesetzentwurf gestimmt, der den Status der Abgeordneten und Senatoren neu regelt. Vor der Abstimmung gab es in der Öffentlichkeit Diskussionen über Passagen, die die Aufhebung der parlamentarischen Immunität durch Strafverfolgungsbehörden erheblich erschwert hätten.
Die Nationalliberalen setzten sich für die Abschaffung der Integritätsbehörde ANI ein, die in den letzten Jahren zahlreiche Korruptionsfälle aufgedeckt hatte, und forderten, dass die Strafverfolger künftig bei Anträgen auf Festnahmen oder Hausdurchsuchungen Details aus den Ermittlungen offenlegen müssen. Ohne alle diese radikalen Forderungen umzusetzen, verabschiedete die Regierungsfraktion letzlich mit 309 Stimmen bei 59 Gegenstimmen ein neues Gesetz, das die Korruptionsbekämpfung erschwert und die Immunität der Parlamentarier stärkt. Diese können im Fall von Inkompatibilitätsvorwürfen ihr Mandat bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil behalten. Bisher mussten sie ihr Mandat selbst per Gerichtsbeschluss verteidigen. Gestrichen wurden Fristen, innerhalb derer das Parlament über Anträge der Strafverfolgungsbehörden entscheiden muss (bislang 48 Stunden nach Antragstellung). Außerdem werden die Justizausschüsse der Parlamentskammern gestärkt. Diesen obliegt nach neuem Recht die Entscheidung, ob über einen Festnahme-, Haft- oder Durchsuchungsantrag im Parlament diskutiert und abgestimmt wird.

HW

Schlagwörter: Rumänien, Politik, Gesetz

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Neueste Kommentare

  • 30.01.2013, 14:54 Uhr von Christian Schoger: Das geschah gerade rechtzeitig, so dass es keine "Stilblüte" in der Druckausgabe (Folge 2) werden ... [weiter]
  • 30.01.2013, 14:49 Uhr von bankban: Naja, mir hat es Freud-e gemacht, ihn zu entdecken :-)). Gerne doch. [weiter]
  • 30.01.2013, 14:45 Uhr von Christian Schoger: Ein Freud-loser Flüchtigkeitsfehler. Gut, dass Sie's gemerkt haben. [weiter]

Artikel wurde 4 mal kommentiert.

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