25. September 2020

Dringlichkeitsverordnung der rumänischen Regierung soll Entschädigungszahlungen präzisieren

Arbeitsministerin Violeta Alexandru hat eine Dringlichkeitsverordnung der rumänischen Regierung in Aussicht gestellt, um offene Fragen der Entschädigungszahlungen an Nachkommen von Deportierten und anderen Opfern des kommunistischen Diktatur in Rumänien zu klären. Dies teilte der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung Dr. Bernd Fabritius nach einem Gespräch mit der Arbeitsministerin Violeta Alexandru und dem für Entschädigungsfragen zuständigen Staatssekretär Ion Alin Dan Ignat auf seiner Homepage mit.
Die deutsch-rumänische Regierungskommission tagte ...
Die deutsch-rumänische Regierungskommission tagte 2019 in Hermannstadt (die Siebenbürgische Zeitung berichtete). Fotoquelle: BMI
Das rumänische Parlament hat im Juli 2020 die Entschädigungszahlungen an Deportierte, Zwangsevakuierte und andere Opfer des Kommunismus auf deren Kinder ausgeweitet (Gesetz 130/2020). Offene Auslegungsfragen hatten zu zahlreichen Rückfragen bei den landsmannschaftlichen Verbänden der Deutschen aus Rumänien geführt. Auf Bitte der Bundesvorsitzenden Peter Dietmar Leber (Banater Schwaben) und Rainer Lehni (Siebenbürger Sachsen) erörterte der Bundesaussiedlerbeauftragte Dr. Bernd Fabritius diese Fragen kürzlich in einem ausführlichen Telefonat mit Ministerin Alexandru und Staatssekretär Ignat. Die Ministerin stellte eine Dringlichkeitsverordnung in Aussicht, um die offenen Auslegungsfragen der Entschädigungszahlungen zu klären. Fabritius dankte der rumänischen Regierung „für die sehr konstruktive Herangehensweise und den beispielhaften Umgang mit dieser Seite der Geschichte der deutschen Minderheit in Rumänien“.

Die Gespräche zu diesem Thema werden auch in der deutsch-rumänischen Regierungskommission fortgesetzt, die am 12. Oktober 2020 pandemiebedingt in digitaler Form stattfinden wird.

sb


Schlagwörter: deutsch-rumänische Beziehungen, Regierungskommission, Aussiedlerbeauftragter, Bernd Fabritius, Entschädigungszahlung

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