11. Februar 2015

Hessischer Preis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“ 2015

Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung der „Charta der Deutschen Heimatvertriebenen“ hat die Landesregierung Hessen 2010 den Hessischen Preis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“ gestiftet. Mit der Charta bekannten sich die Vertriebenen zu einem Verzicht auf Rache und Vergeltung und traten schon damals für die Schaffung eines vereinten Europas ein.
Mit der Stiftung des Preises wird ins Gedächtnis gerufen, dass fast ein Drittel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger entweder Flucht oder Vertreibung selbst erlebt hat, durch das Schicksal der nächsten Angehörigen davon betroffen ist oder als Aussiedlerin oder Aussiedler hier lebt. Der von dieser großen gesellschaftlichen Gruppierung ausgehende Einfluss hat das kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik und Hessen bereichert und trägt nach wie vor zur Weiterentwicklung Deutschlands und Europas bei. Damit dies nicht aus dem Blickfeld gerät, zeichnet das Land Hessen hervorragende kulturelle, literarische oder wissenschaftliche Leistungen in dem genannten thematischen Zusammenhang durch den Hessischen Preis aus, im Jahr 2015 zum dritten Mal.

Der Preis ist mit 7500 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre an Personen oder Institutionen verliehen, die herausragende Verdienste zur Sicherung und Fortentwicklung der literarischen und kulturellen Vielfalt der Herkunftsgebiete der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler oder bei deren Eingliederung in die Bundesrepublik erworben haben. Vorgeschlagen werden können nur hessische Bürgerinnen und Bürger, hessische Verbände, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen; Eigenbewerbungen sind möglich. Es werden nur Preisvorschläge angenommen, die den Gedanken der Versöhnung berücksichtigen sowie den wechselseitigen Beziehungen zwischen Deutschen und ihren Nachbarvölkern in Mittel- und Osteuropa dienlich sind.

Die Bewerbung ist achtfach beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Abteilung IV, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden, E-Mail: landesausgleichsamt-hessen[ät]hsm.hessen.de, einzureichen. Mit der Bewerbung bzw. dem Vorschlag ist die zu würdigende Arbeit einzureichen oder darzulegen. Einsendeschluss ist der 15. März 2015. Die Preisverleihung findet am 30. Mai 2015 auf dem Hessentag in Hofgeismar statt.

Schlagwörter: Hessen, Ausschreibung, Preis, Flucht und Vertreibung

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