11. Oktober 2007
Namensänderung: der Stein der Weisen?
Manfred Huber, ehemaliger Vorsitzender der Kreisgruppe Freiburg i.Br., spricht sich vehement gegen eine Änderung des Namens „Landsmannschaft“ in „Verband“ der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. aus. Die Redaktion hat den Juristen Rolf-Dieter Happe um eine Stellungnahme seitens des Satzungsausschusses gebeten.
Kurz vor dem Verbandstag der Landsmannschaft am 3./4. November 2007 in Bad Kissingen fanden in den Landesgruppen (Baden-Württemberg: am 22. September 2007 in Stuttgart) die Hauptversammlungen der Delegierten der Kreisgruppen statt (siehe Bericht in dieser Zeitung). Und im Vier-Jahres-Rhythmus wiederholt sich das gleiche Szenario. Ein Teil der Delegierten strebt eine Namensänderung an – Verband statt Landsmannschaft – und erhofft sich „psychologische Impulse“ (2003), ein anderer Teil ist dagegen. Allerdings scheiterten alle bisherigen Anträge (1995, 1999, 2003). Die Argumente wiederholt zu bemühen würde den Rahmen sprengen. Nun hat die „Arbeitsgruppe Satzungsänderung“ (neben ihrer fundierten Änderung der alten Satzung) anscheinend den Stein der Weisen entdeckt. Die Neufassung liegt nach vier Jahren vor und das Hintertürchen zur Namensänderung war gefunden, ohne Debatten etc., sondern still und leise soll es in Bad Kissingen zugehen. Und zwar so: Wer dem Entwurf zustimmt, wählt automatisch den neuen Namen „Verband“ (§ 1 der Satzung), wobei der im Kopf des Neuentwurfs geführte Name „Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen“ künftig hinfällig würde und im Neuentwurf höchstens als „bisherige“ Landsmannschaft (§ 8 Mitglieder) verwendet würde.
Falls diese trickreiche Variante gegen die Zweidrittelmehrheit aufgeht, müssten die Delegierten, die bisher f ü r die Landsmannschaft gestimmt haben, vergessen, wofür sie sich bisher eingesetzt haben. Wichtiger wäre es, die Neufassung nicht nur abzunicken, sondern die Rechte der Delegierten und der Basis wahrzunehmen: erst Meinungsbildung, dann Beschluss. An die Mitgliederbasis, sich an beiden Themen (Satzung und Namensänderung) zu beteiligen, wurde nicht gedacht. Nach 16 Jahren vielleicht ein ausgereiztes Thema. Wie immer die Sache ausgeht für den neuen Vorstand – kein guter Einstand, den neuen Namen über eine Hintertreppe zu erschleichen. Beide Teile sollten die faire Chance erhalten, sich demokratisch zu messen. So wie Kandidaten übrigens, die schon jetzt als Einzelkämpfer um die „neuen“ Ämter konkurrieren.
Zunächst möchte ich mich, auch im Namen der Ausschussmitglieder, dafür bedanken, dass Sie uns zum Kreis der Weisen zählen. Es sind sicher kluge Köpfe, die dem Satzungsausschuss angehören; aber für „weise“ halten wir uns denn doch noch nicht. Wir haben uns lediglich bemüht, unseren Auftrag zu erfüllen, der da lautete, eine Überarbeitung der Satzung vorzunehmen, sie an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen und zukunftstauglich zu machen (siehe ausführlicher Artikel in dieser Zeitung). Zu Beginn unserer Tätigkeit war uns als Prämisse bereits vorgegeben, von dem neuen Namen „Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.“ auszugehen, und zwar aus folgendem Grund: Die Satzung als oberste rechtliche Grundlage allen Vereinshandelns, quasi als Verfassung des Vereins, muss im Vereinsregister in der jeweils gültigen Fassung eingetragen sein, d.h. alle Änderungen und Ergänzungen – und seien sie noch so unbedeutend – müssen zur Eintragung angemeldet werden, und zwar notariell beglaubigt unter Beifügung der betreffenden Protokollauszüge bzw. sonstiger Unterlagen, aus denen sich die jeweiligen Änderungen ergeben. Dies bedeutet nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen finanziellen Aufwand, weswegen eine Satzung möglichst wenig geändert werden sollte, wenn es denn nicht nötig ist. Die – quasi vorzeitige – Aufnahme des neuen Namens in die Satzungsänderung erfolgte aus diesen Gründen und in der Erwartung, der Verbandstag würde einer Namensänderung zustimmen, denn selbstverständlich bedarf die Änderung der Satzung eines Beschlusses des Verbandstages.
Diese Beschlussfassung soll auch keineswegs so erfolgen, wie Sie befürchten. Nein, jeder Paragraph der Satzung wird durchgesprochen und den Delegierten erläutert. Erst nach entsprechender Meinungsbildung erfolgt dann der Beschluss, der durchaus auch Änderungen und Ergänzungen vorsehen kann, wie beispielsweise, es beim alten Namen der Landsmannschaft zu belassen. Vergessen Sie bitte nicht, bei der dem Verbandstag vorzulegenden Satzungsänderung handelt es sich um einen Vorschlag, der angenommen werden kann oder nicht oder nur mit Änderungen. Das letzte Wort hat in jedem Fall der Souverän, der Verbandstag. Dies ist uns bewusst und auch dem Bundesvorstand; in diesem Sinn wird die geänderte Satzung auch vorgelegt. Der Mitgliederbasis wird somit nichts vorenthalten, ihre Rechte werden in keiner Weise beschränkt, im Gegenteil: Gerade die Mitglieder des Verbandstages entscheiden, ob und in welcher Form die geänderte Satzung, und damit natürlich auch die Namensänderung, beschlossen wird.
Nicht der Bundesvorstand und schon gar nicht wir Mitglieder des Satzungsausschusses beschneiden die Mitgliederrechte oder wollen etwas über eine Hintertreppe„erschleichen“; dies tun viel eher Argumente und Meinungen, wie von Ihnen wiedergegeben, meinen Sie nicht? Ich jedenfalls glaube, dass der Verbandstag, insbesondere seine Mitglieder, besonnener und klüger sind, als sie von Ihnen dargestellt werden, und dass sie ihre Beschlüsse wohldurchdacht und überlegt treffen werden.
Falls diese trickreiche Variante gegen die Zweidrittelmehrheit aufgeht, müssten die Delegierten, die bisher f ü r die Landsmannschaft gestimmt haben, vergessen, wofür sie sich bisher eingesetzt haben. Wichtiger wäre es, die Neufassung nicht nur abzunicken, sondern die Rechte der Delegierten und der Basis wahrzunehmen: erst Meinungsbildung, dann Beschluss. An die Mitgliederbasis, sich an beiden Themen (Satzung und Namensänderung) zu beteiligen, wurde nicht gedacht. Nach 16 Jahren vielleicht ein ausgereiztes Thema. Wie immer die Sache ausgeht für den neuen Vorstand – kein guter Einstand, den neuen Namen über eine Hintertreppe zu erschleichen. Beide Teile sollten die faire Chance erhalten, sich demokratisch zu messen. So wie Kandidaten übrigens, die schon jetzt als Einzelkämpfer um die „neuen“ Ämter konkurrieren.
Manfred Huber, Freiburg im Breisgau
Stellungnahme: Der Souverän ist der Verbandstag
Sehr geehrter Herr Huber, als Mitglied des Satzungsausschusses wurde mir Ihr Schreiben zur Kenntnisnahme zugeleitet; gestatten Sie mir bitte, dazu kurz Stellung zu nehmen, soweit es den Satzungsausschuss betrifft. Sie haben recht, was die Dauer der Auseinandersetzungen um eine Namensänderung angeht. Nicht zustimmen kann ich Ihnen allerdings, soweit Sie im Zusammenhang mit der Satzungsänderung davon sprechen, der neue Name würde „über eine Hintertreppe“ „erschlichen“, nachdem wir, der Satzungsausschuss, „den Stein der Weisen entdeckt“ hätten.Zunächst möchte ich mich, auch im Namen der Ausschussmitglieder, dafür bedanken, dass Sie uns zum Kreis der Weisen zählen. Es sind sicher kluge Köpfe, die dem Satzungsausschuss angehören; aber für „weise“ halten wir uns denn doch noch nicht. Wir haben uns lediglich bemüht, unseren Auftrag zu erfüllen, der da lautete, eine Überarbeitung der Satzung vorzunehmen, sie an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen und zukunftstauglich zu machen (siehe ausführlicher Artikel in dieser Zeitung). Zu Beginn unserer Tätigkeit war uns als Prämisse bereits vorgegeben, von dem neuen Namen „Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.“ auszugehen, und zwar aus folgendem Grund: Die Satzung als oberste rechtliche Grundlage allen Vereinshandelns, quasi als Verfassung des Vereins, muss im Vereinsregister in der jeweils gültigen Fassung eingetragen sein, d.h. alle Änderungen und Ergänzungen – und seien sie noch so unbedeutend – müssen zur Eintragung angemeldet werden, und zwar notariell beglaubigt unter Beifügung der betreffenden Protokollauszüge bzw. sonstiger Unterlagen, aus denen sich die jeweiligen Änderungen ergeben. Dies bedeutet nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen finanziellen Aufwand, weswegen eine Satzung möglichst wenig geändert werden sollte, wenn es denn nicht nötig ist. Die – quasi vorzeitige – Aufnahme des neuen Namens in die Satzungsänderung erfolgte aus diesen Gründen und in der Erwartung, der Verbandstag würde einer Namensänderung zustimmen, denn selbstverständlich bedarf die Änderung der Satzung eines Beschlusses des Verbandstages.
Diese Beschlussfassung soll auch keineswegs so erfolgen, wie Sie befürchten. Nein, jeder Paragraph der Satzung wird durchgesprochen und den Delegierten erläutert. Erst nach entsprechender Meinungsbildung erfolgt dann der Beschluss, der durchaus auch Änderungen und Ergänzungen vorsehen kann, wie beispielsweise, es beim alten Namen der Landsmannschaft zu belassen. Vergessen Sie bitte nicht, bei der dem Verbandstag vorzulegenden Satzungsänderung handelt es sich um einen Vorschlag, der angenommen werden kann oder nicht oder nur mit Änderungen. Das letzte Wort hat in jedem Fall der Souverän, der Verbandstag. Dies ist uns bewusst und auch dem Bundesvorstand; in diesem Sinn wird die geänderte Satzung auch vorgelegt. Der Mitgliederbasis wird somit nichts vorenthalten, ihre Rechte werden in keiner Weise beschränkt, im Gegenteil: Gerade die Mitglieder des Verbandstages entscheiden, ob und in welcher Form die geänderte Satzung, und damit natürlich auch die Namensänderung, beschlossen wird.
Nicht der Bundesvorstand und schon gar nicht wir Mitglieder des Satzungsausschusses beschneiden die Mitgliederrechte oder wollen etwas über eine Hintertreppe„erschleichen“; dies tun viel eher Argumente und Meinungen, wie von Ihnen wiedergegeben, meinen Sie nicht? Ich jedenfalls glaube, dass der Verbandstag, insbesondere seine Mitglieder, besonnener und klüger sind, als sie von Ihnen dargestellt werden, und dass sie ihre Beschlüsse wohldurchdacht und überlegt treffen werden.
Rolf-Dieter Happe
Schlagwörter: Leserecho, Verbandstag, Landsmannschaft
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Neueste Kommentare
- 09.11.2007, 00:45 Uhr von seismos: Hallo Karl, der "Erfolg", wie ihn der von den Delegierten gewählte Vorstand sich gewünscht hat, ... [weiter]
- 05.11.2007, 10:20 Uhr von Karl: Hallo Herr Fabritius, wieviel Leute gehen denn auf die Sitzungen der Kreisverbände der LM?? ... [weiter]
- 03.11.2007, 12:59 Uhr von Wanderer: Ändert sich im Laufe der Geschichte die Struktur der Gemeinschaft,so bringt dieser Wandel eine ... [weiter]
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