19. März 2019

Spätaussiedlerrente: Bundeskanzlerin Merkel will Ausgleich durch Fondslösung

Berlin – Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat ihr besonderes Interesse an der aktuellen Rentensituation der Spätaussiedler bekundet. „Spätaussiedlern eine angemessene soziale Absicherung im Alter zu gewährleisten, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung“, heißt es in einem Schreiben des Bundeskanzleramtes an die Bundesvorsitzende Herta Daniel. Der Bitte um ein persönliches Gespräch mit den Spitzenvertretern der landsmannschaftlichen Verbände der Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben und der Deutschen aus Russland kann die Bundeskanzlerin terminbedingt nicht entsprechen. Die CDU-Politikerin setzt bei der anstehenden Prüfung und Neubewertung der Aussiedlerrenten durch die Bundesregierung gemäß dem Koalitionsvertrag auf einen Ausgleich über eine Fondslösung für Härtefälle.
Das Bundeskanzleramt nimmt in seinem Schreiben vom 27. Februar 2019, das an die Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herta Daniel, den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Banater Schwaben, Peter Leber, und den von 2013 bis 2018 amtierenden Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Waldemar Eisenbraun, adressiert ist, Stellung zu einem vorausgegangenen Anschreiben an die Bundeskanzlerin vom 30. Januar 2019. In diesem bitten die drei Bundesvorsitzenden Angela Merkel um Unterstützung der gemeinsamen Resolution „Spätaussiedlerbenachteiligung beenden“ sowie ein „möglichst zeitnahes Treffen, noch vor den Europawahlen“.

Wie aus dem Antwortschreiben des Kanzleramts hervorgeht, werde Angela Merkel über alle Aktionen unterrichtet; sie nehme „die auf diese Weise an sie herangetragenen Meinungsäußerungen und Forderungen der Menschen sehr ernst“. Gleichzeitig bat die Bundeskanzlerin jedoch um Verständnis, dass ein persönliches Gespräch „angesichts der Fülle ihrer Verpflichtungen nicht möglich“ sei.

Das Bundeskanzleramt verteidigt rückblickend die Rentenkürzungen der 1990er Jahre. Die seinerzeit beschlossenen Einschränkungen im Fremdrentenrecht sollten dazu beitragen, „die Akzeptanz von Rentenleistungen, denen keine Beitragszahlung an einen Träger der Deutschen Rentenversicherung gegenübersteht, in der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten“. Damals hätten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) gezahlte, auf der Grundlage von Tabellenentgelten berechnete Renten teilweise Renten überstiegen, die auf in Deutschland geleisteten Beiträgen beruhten. Andererseits hätten viele Spätaussiedler nach ihrer Zuwanderung die Möglichkeit gehabt, ihre Rente durch eine Beschäftigung in Deutschland weiter zu verbessern. Es sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, Spätaussiedlern eine angemessene soziale Absicherung im Alter zu gewährleisten.

Das Bundeskanzleramt weist in seinem Schreiben darauf hin, dass Spätaussiedler, deren im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegte Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden, von Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung profitierten. Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung stelle sicher, „dass das Rentenniveau bis 2025 mindestens 48 Prozent beträgt“. Darüber hinaus werde Erziehenden von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Überdies sei die Zurechnungszeit, nach der Erwerbsminderungsrenten so berechnet werden, als ob die Betroffenen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten, „noch einmal erheblich verlängert“ worden.

Hinsichtlich einer geeigneten Problemlösung verweist das Kanzleramt auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, „für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess einen Ausgleich durch eine Fondslösung zu schaffen“. Entsprechendes solle „auch für die Gruppe der Spätaussiedler geprüft werden“. Die Umsetzung dieser Vereinbarung für die Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess sei bereits Gegenstand einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Christian Schoger




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