15. Februar 2019

Eilmeldung: Bundesrat stimmt für Antrag zur Angleichung der Spätaussiedlerrenten

Berlin – Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben zu prüfen und bestehende Nachteile auszugleichen. Die Länderkammer hat in der Sitzung am 15. Februar dem Entschließungsantrag des Freistaates Bayern zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler mit Mehrheit zugestimmt. Die Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herta Daniel, äußerte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesrates, der damit „Gerechtigkeitssinn bewiesen“ habe. Daniel bekundete ihre Zuversicht für eine nunmehr mögliche Beseitigung der Ungerechtigkeiten im Fremdrentengesetz durch die Bundesregierung.

Bayerns Justizminister fordert: Bundesregierung soll Rentensituation von Spätaussiedlern verbessern


Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat in der 974. Bundesratssitzung für die Annahme des vom Freistaat eingebrachten Entschließungsantrags geworben. In seinem Redebeitrag als Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Bayern beklagte der CSU-Politiker, dass seit der Deutschen Einheit Rentenreformgesetze „sukzessive zu Leistungsverschlechterungen“ bei den Renten für Spätaussiedler geführt hätten. Besonders einschneidend gewesen sei die Absenkung der Entgeltpunkte für im Herkunftsland zurückgelegte Zeiten auf 60 Prozent sowie die Begrenzung der nach dem Fremdrentenrecht berücksichtigungsfähigen Entgeltpunkte auf 25 Entgeltpunkte, bei Ehepaaren auf 40 Entgeltpunkte. Rund 760 000 Rentnerinnen und Rentner seien hiervon betroffen. Deren monatliche Höchstrente liege, soweit nur Zeiten im Herkunftsland vorhanden sind, bei derzeit 800 Euro bzw. bei Ehepaaren 1280 Euro; das sei in etwa das Grundsicherungsniveau.

Wie Georg Eisenreich weiter ausführte, sei Anfang 2017 die stufenweise Angleichung des Rentenniveaus an das westdeutsche Niveau beschlossen worden. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man die rentenrechtliche Bewertung von Spätaussiedlern neu bewerten müssen, denn mit dem Gleichziehen von Ost- und West-Renten sind neue Ungleichgewichte entstanden, diesmal zum Nachteil der Vertriebenen und Spätaussiedler“, unterstrich der bayerische Justizminister. Bedauerlicherweise sei Bayerns Antrag im März 2017 im Bundesrats-Plenum abgelehnt worden. Den neuerlichen Vorstoß des Freistaates erklärte der Justizminister damit, dass das im November 2018 vom Bundestag beschlossene Rentenpaket „zwar mehrere Maßnahmen für armutsgefährdete Personengruppen, aber keine für die Spätaussiedler“ enthalte. Die Bundesregierung müsse in ihre Prüfungen der rentenrechtlichen Situation der Spätaussiedler analog auch Möglichkeiten der Verbesserung der rentenrechtlichen Situation von jüdischen Zugewanderten aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion einbeziehen. Es sei Zeit, „dass die Bundesregierung die Prüfung zügig durchführt und zielführende Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Spätaussiedlern und jüdischen Zugewanderten vorlegt“, forderte Justizminister Georg Eisenreich zum Abschluss seiner Rede.

In der nachfolgenden Abstimmung votierte eine Mehrheit für eine Entschließung, wie von dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfohlen. Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten bereits der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates ihre jeweilige Zustimmungsempfehlung gegeben (siehe Bundesrat berät über Fremdrenten / Finanz- und Innenausschuss unterstützen Bayerns Entschließungsantrag).

Bundesvorsitzende Daniel hofft auf Neuregelungen durch Bundesregierung

Die Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herta Daniel, erklärte unmittelbar nach der Entscheidung gegenüber der Siebenbürgischen Zeitung: „Ich begrüße diesen mehrheitlich gefassten Beschluss des Bundesrates sehr! Dieser wurde durch den Entschließungsantrag des Freistaats Bayern vom 18. September 2018 erst möglich. Dafür danke ich namens aller Betroffenen herzlich! Wir danken überdies dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, für seinen unermüdlichen Einsatz!

Mit diesem erfreulichen ersten Schritt in die uns zugewandte Richtung hat der Bundesrat Gerechtigkeitssinn bewiesen und die längst überfälligen Änderungen im Fremdrentengesetz angestoßen. Wir dürfen nun vorsichtig optimistisch sein, dass die die Spät-/Aussiedler betreffenden Ungerechtigkeiten im Fremdrentengesetz beseitigt werden können. Vorsichtig optimistisch deshalb, weil es sich zunächst um einen Prüfauftrag an die Bundesregierung handelt, und wie das Ergebnis dieser Prüfung ausgehen wird und ob Neuregelungen die Folge sein werden, bleibt abzuwarten.

Unser Verband hat zusammen mit den Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Deutschen aus Russland mit der an die Bundesregierung gerichteten gemeinsamen Resolution weitsichtiges Handeln bewiesen. Ich danke an dieser Stelle allen Unterstützern dieser gemeinsamen Aktion!“

BdV-Präsident Fabritius: „Sensibilität für soziale Situation der Spätaussiedler wächst“

Freude und Dankbarkeit löste der Bundesratsbeschluss auch beim Präsidenten des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Bundesaussiedlerbeauftragten Dr. Bernd Fabritius aus. Der ehemalige Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland erklärte in seiner aktuellen Stellungnahme: „Ich bin der Bayerischen Staatsregierung und auch Ministerpräsident Dr. Markus Söder persönlich sehr dankbar, dass der Freistaat hartnäckig die Beseitigung der herrschenden Rentenungerechtigkeit für Spätaussiedler fordert und hierzu seinen Vorschlag von 2017 erneut in den Bundesrat eingebracht hat. Damit zeigt sich einmal mehr, dass die deutschen Heimatvertriebenen und Spätaussiedler mit ihren Anliegen dort starke politische Partner haben. Die heutige Bundesratsmehrheit für den Antrag ist aber ebenso ein Zeichen dafür, dass auch in anderen Bundesländern die Sensibilität für die soziale Situation unserer Spätaussiedler wächst. Da wir in Gesprächen, mit Entschließungen und zuletzt mit einer gemeinsamen Resolution mehrerer Landsmannschaften immer wieder den Finger in diese noch zu heilende Wunde gelegt haben, ist dies auch ein erster sichtbarer Erfolg unseres verbandlichen Engagements auf allen Ebenen. Jetzt ist es wichtig, die Sensibilität für dieses drängende Anliegen auch bei den zuständigen Stellen der Bundesregierung zu erhöhen. Es gilt, dass diese rasch tätig werden und den heutigen Beschluss des Bundesrates im Sinne der Betroffenen umsetzen“, bekräftige Bernd Fabritius.

Christian Schoger




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