5. April 2014

Deutsch-rumänische Regierungskommission tagt in Berlin

Die 17. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien fand am 2. und 3. April in Berlin statt. Im Mittelpunkt dieser Unterredung standen die Maßnahmen zur beiderseitigen Förderung der deutschen Minderheit in Rumänien. Beide Seiten betonten die gute, von Partnerschaft und einem freundschaftlichen Geist getragene Zusammenarbeit und zogen eine positive Bilanz ihrer konstruktiven Gespräche. Basis dieser deutsch-rumänischen Gespräche auf Regierungsebene ist der Vertrag vom 21. April 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa.
Geleitet wurde die zweitägige Sitzung vom deutschen Co-Vorsitzenden, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB, und vom rumänischen Co-Vorsitzenden George Ciamba, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Rumänien. Die deutsche Delegation setzte sich aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesverwaltungsamtes, des Auswärtigen Amtes, des Freistaates Bayern, des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland in Person des Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius, MdB, sowie der Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Sathmarer Schwaben zusammen. Der rumänischen Delegation gehörten Vertreter verschiedener rumänischer Ministerien, Repräsentanten der deutschen Minderheit und Vertreter von Präfekturen an. So nahmen an der Kommissionssitzung auch der Vertreter der deutschen Minderheit im rumänischen Parlament, Ovidiu Ganț, und der rumänische Botschafter in Deutschland Lazăr Comănescu teil.
Der Beauftragte der Bundesregierung für ...
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB (rechts) und George Ciamba, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Rumänien, beim Unterzeichnen des Kommuniqués. Pressefoto: BMI
Das Bundesministerium des Innern unterstützt sozialhumanitäre und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Hilfen zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft in Form von rückzahlbaren Kleinkrediten. Hinzu tritt die Finanzierung von Projekten in der Jugendarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsförderung. Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes 2014 plant das Bundesministerium des Innern im Jahr 2014 rund 1,716 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Auswärtige Amt fördert darüber hinaus kulturelle und bildungspolitische Projekte der deutschen Minderheit in Rumänien. Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) fördert auf der Grundlage des § 96 BVFG auf Antrag Projekte, die der Vermittlung, der wissenschaftlichen Erforschung sowie der Sicherung und dem Erhalt des kulturellen Erbes der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa dienen. Auch der Freistaat Bayern setzt im Jahr 2014 seine Hilfen zugunsten der deutschen Minderheit in Rumänien fort; dies gilt auch für das Land Baden-Württemberg.

Die rumänische Regierung unterstützt die deutsche Minderheit im kulturellen und medialen Bereich, trägt aber auch zur Stärkung der Minderheitenstruktur durch die finanzielle Unterstützung der Verbandsarbeit bei. Die rumänische Regierung beabsichtigt, im Jahr 2014 Mittel zur Förderung der deutschen Minderheit in Höhe von umgerechnet rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr handelt es sich dabei um eine Steigerung von 3 %.

Seitens der rumäniendeutschen Landsmannschaften appellierte der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, in Absprache mit seinen beiden sathmar- und banatschwäbischen Kollegen, an beide hohen Kommissionspartner, alles zu tun, um den Fortbestand unserer Gemeinschaft in Rumänien zu sichern und dabei auch finanzielle Leistungen zu erbringen, so etwa für die Stärkung des muttersprachlichen Unterrichts an unseren Schulen in Rumänien oder zur Sicherung unseres materiellen Kulturerbes. Dr. Fabritius forderte die rumänische Seite auf, alle Fragen der Restitution dringend zu lösen und dabei Fristen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht bis zum letzten Moment auszuschöpfen. Es dürfe keinesfalls gewartet werden, bis alle Betroffenen verstorben seien, bevor hier Gerechtigkeit geschaffen werde. Des Weiteren forderte er Rumänien dazu auf, die Rehabilitierung politisch Verfolgter, also auch der Russland- und der Bărăgan-Verschleppten sowie der Opfer von Zwangswohnsitzzuweisungen, dringend umzusetzen und administrative Resthürden sofort zu beseitigen.

Bundesbeauftragter Koschyk erklärte nach Abschluss der Regierungskommission: „Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die deutschen Minderheiten einen eigenständigen Beitrag leisten können, um kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Herkunftsländern der deutschen Minderheiten zu bauen. Gemeinsam mit der rumänischen Regierung wollen wir auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Festigung der Identität der deutschen Minderheit in Rumänien leisten. In der Sitzung ist es uns gelungen, an die inzwischen 22 Jahre währende, bewährte Zusammenarbeit mit der Regierung Rumäniens anzuknüpfen und die bewährte Partnerschaft unserer beiden Länder, gerade auch in Fragen der deutschen Minderheit und der Minderheitenpolitik, insgesamt voranzubringen. Der Staatssekretär im rumänischen Außenministerium George Ciamba hat zum Abschluss der Regierungskommission die deutsch-rumänische Zusammenarbeit in Minderheitenfragen zu Recht als modellhaft bezeichnet und vorgeschlagen, über die Erfolge dieser Kooperation, gerade angesichts der aktuellen Spannungen aufgrund ungelöster Minderheitenprobleme in Europa in Zukunft noch umfangreicher und offensiver zu informieren.“

Schlagwörter: Regierung, Tagung, Berlin, deutsch-rumänische Beziehungen

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