16. August 2020

Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Bukarest, Kronstadt, Temeswar und in 17 rumänische Kreise

Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bukarest, Kronstadt (Brașov), Temeswar (Timișoara) und in insgesamt 17 Landkreise (județe) in Rumänien. Wegen der hohen Neuinfektionen in den Kreisen Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov (Kronstadt), Buzău, Dâmbovița, Galați, Gorj, Ilfov, Mehedinți, Neamț, Prahova, Ialomița, Timiș (Temesch), Vaslui und Vrancea sowie der Hauptstadt Bukarest (București) müssen Einreisende aus diesen „Risikogebieten“ bei der Ankunft in Deutschland entweder einen negativen Covid-19-Test vorweisen (auch in deutscher oder englischer Übersetzung) oder sich innerhalb von drei Tagen einem Test unterziehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Einreisebestimmungen zunächst am 7. August für sieben rumänische Landkreise verschärft (diese Zeitung berichtete) und die Maßnahmen am 12. August auf zehn andere Kreise sowie das Munizipium Bukarest ausgeweitet.
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Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Homepage vor Reisen in 17 rumänische Landkreise und in die Hauptstadt Bukarest (Bildschirmfoto).
Fünf Länder der Europäischen Union verzeichneten gebietsweise in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner: Luxemburg, Belgien, Spanien, Rumänien und Bulgarien. Die Überschreitung dieses Schwellenwertes führt dazu, dass das bundeseigene Robert-Koch-Institut in einer laufend aktualisierten Liste die betreffenden Regionen als „Risikogebiete“ einstuft – mit weitreichenden Konsequenzen. Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnungen aus und gleichzeitig werden auch die Einreisebestimmungen, für die das Bundesinnenministerium zuständig ist, verschärft. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sei zwar nicht verpflichtend, soll aber laut Handelsblatt „die Menschen noch entschiedener davon abhalten, in bestimmte Regionen zu reisen“. Sie habe auch eine positive Seite für Verbraucher, da sie Reisenden ermöglicht, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Wegen der Corona-Gefahr sagte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kurzfristig einen für den 12. und 13. August geplanten Besuch in Bukarest ab. Wie Die Zeit berichtet, wollte er mit seiner rumänischen Amtskollegin Violeta Alexandru über „einen besseren Schutz für rumänische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und für Mitarbeiter in der Fleischindustrie beraten“. Die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Beschäftigter waren nach einer Häufung von Corona-Fällen in den Fokus bundesdeutscher Behörden und Medien geraten. Über dieses Thema werden sich die beiden Minister nun in einer Videokonferenz austauschen.

Wie wirkt sich die Einstufung als „Risikogebiet“ praktisch auf Reisende aus?

Reisende, die sich in einer als "Risikogebiet" eingestuften Region aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist und in deutscher oder englischer Sprache verfasst bzw. übersetzt wurde. Alternativ müssen sie sich binnen 72 Stunden nach der Einreise kostenlos auf eine eventuelle COVID-19-Infektion testen lassen. Wie das Generalkonsulat von Rumänien in München mit Berufung auf die deutschen Behörden mitteilt (siehe SbZ Online vom 12. August 2020), kann der Test direkt am Flughafen, beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. „Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die deutschen Behörden die Einreise verweigern oder die Selbstisolierung zu Hause anordnen. Unabhängig von der gewählten Option sind Tests für alle Personen aus den Risikogebieten obligatorisch. Die Selbstisolierungsmaßnahme zu Hause gilt nicht für Personen, die einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der spätestens 48 Stunden vor der Ankunft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Wird der Test hingegen bei der Ankunft in Deutschland durchgeführt, wird die Selbstisolierungsmaßnahme bis zum Eingang des Testergebnisses angeordnet.“

Außerdem müssen aus einem „Risikogebiet“ nach Deutschland Einreisende ein Standardformular ausfüllen, das in englischer Sprache hier heruntergeladen werden kann.

Siegbert Bruss



Weitere Artikel zum Thema Reisen in Corona-Zeiten:

Reiseregelungen. Einreise nach Deutschland: Fragen und Antworten, Deutsche Welle vom 14. August 2020

Tourismus in Corona-Zeiten. Verwirrende Vielfalt: Reisebeschränkungen in der EU, Deutsche Welle vom 29. Juli 2020

Corona in Spanien: Bundesregierung stuft auch Mallorca als Risikogebiet ein, Handelsblatt vom 14. August 2020

Pressemitteilung des Generalkonsulats von Rumänien in München über die aktuellen Einreisebestimmungen für Deutschland, 12. August 2020 (in rumänischer Sprache)

Schlagwörter: Reisen, Tourismus, Corona, Auswärtiges Amt, Generalkonsulat, Rumänien

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