22. Oktober 2020

23. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission

Die 23. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit fand am 12. Oktober 2020 in Berlin und Bukarest im Online-Format statt, berichtet der Aussiedlerbeauftragte auf seiner Homepage. Geleitet wurde die Sitzung vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, gemeinsam mit der Staatssekretärin im rumänischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Iulia Matei.
Bundesaussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius ...
Bundesaussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius (3. von links) mit Mitarbeitern des BMI während der Sitzung der Regierungskommission. Quelle: BMI
An der Sitzung nahmen zahlreiche Akteure der deutsch-rumänischen Minderheitenpolitik, darunter der deutsche Botschafter in Rumänien, Cord Meier-Klodt, der Vertreter der deutschen Minderheit im rumänischen Parlament, Ovidiu Ganț, der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Banater Schwaben, Peter Dietmar Leber, und die stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbands der Siebenbürger Sachsen, Doris Hutter, teil. Der rumänischen Delegation gehörten neben dem Botschafter von Rumänien in Berlin, Emil Hurezeanu, u.a. Vertreter der deutschen Minderheiten an: der Vorsitzende des Demokratischen ­Forums der Deutschen in Rumänien, Dr. Paul-Jürgen Porr, Geschäftsführer Benjamin Józsa und erstmals Reinhart Guib, Bischof der Evangelischen Kirche A.B. der Deutschen in Rumänien (EKR).

Die Kommission hob die hervorragende Beziehung von strategischer Tragweite zwischen Deutschland und Rumänien hervor, die Partnerstaaten in EU und NATO sind und durch eine traditionelle Freundschaft sowie enge Zusammenarbeit im kulturellen, geistigen und menschlichen Bereich verbunden sind. Die Sitzung fand vor dem Hintergrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sowie unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie statt. Daher wurde auch erörtert, wie die mit der Pandemie einhergehenden außerordentlichen Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden können. Die Delegierten brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die deutsche Minderheit einen eigenständigen Beitrag leisten kann, die traditionell guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rumänien zu stärken sowie kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zwischen den beiden Ländern zu bauen. Dementsprechend wichtig ist es für die Bundesregierung, die deutsche Minderheit zu fördern und zu stärken. Für das Haushaltsjahr 2020 sind 2,57 Millionen Euro an Fördermitteln im Bundeshaushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Hierzu kommen Rückflussmittel aus Darlehen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von ca. 1,53 Millionen Euro, die 2020 erneut eingesetzt werden sollen. Das Auswärtige Amt verfügt über weitere Mittel in Höhe von über einer halben Million Euro zur Förderung von Kultur und Sprache sowie 1,35 Millionen Euro für die Förderung von Lehrern, um deren Abwanderung ins Ausland oder in die Wirtschaft zu verhindern. Insgesamt stehen damit im Jahr 2020 ca. 5,95 Millionen Euro für Zwecke der deutschen Minderheit in Rumänien durch die Bundesregierung bereit. Hinzu kommen noch Förderprojekte der Beauftragten der Bundesrepublik Deutschland für Kultur und Medien zur Sicherung und zum Erhalt deutscher Bau- und Kulturdenkmäler in Rumänien sowie Förderprogramme für Kultur, Sprache und Schulausbildung durch die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Schwerpunkte der Förderung sind Hilfen im sozial-humanitären Bereich durch Finanzierung von Altenheimen und Sozialstationen, Wirtschaftshilfen mittels Vergabe von Kleinkrediten an kleine Unternehmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur der Siedlungsgebiete der deutschen Minderheit und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Immer stärker in den Vordergrund drängt sich aber die Förderung der Jugend- und Spracharbeit, da diese für die Zukunft der deutschen Minderheit von existentieller Bedeutung ist.

Seitens der rumänischen Regierung kommen der deutschen Minderheit und den Gemeinschaften, in denen diese lebt, in diesem Jahr 2,4 Millionen Euro über das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien zugute.

In gewohnt freundschaftlicher Atmosphäre behandelte die Regierungskommission auch sensible, die deutsche Minderheit betreffende Fragen. Schwerpunkte der diesbezüglich geführten Diskussionen waren die Unterstützung des deutschen Schulsystems in Rumänien sowie die Finanzierung von Altenheimplätzen für Angehörige der deutschen Minderheit.

Die Kommission nahm die vorgeschlagenen Maßnahmen der in Deutschland ansässigen Landsmannschaften und Verbände zur Kenntnis, deren Ziel die Restitution des während des kommunistischen Regimes enteigneten Eigentums der deutschen Minderheit und der evangelischen Kirche ist. Die Kommission behält weiterhin die von der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses und dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien eingereichten Restitutionsanträge im Auge und empfiehlt deren beschleunigte Bearbeitung und Bescheidung.

Begrüßt wird die mit dem Gesetz 130/2020 erfolgte Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf die Nachkommen von Verschleppten, Deportierten und politisch Verfolgten während des kommunistischen Regimes, welches von der Fraktion der nationalen Minderheiten im Parlament Rumäniens, der auch der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien angehört, initiiert wurde. Aufgrund dieses Gesetzes wurde bereits eine Vielzahl von Anträgen an die zuständigen Kreisbehörden gestellt. Die Deutsch-Rumänische Regierungskommission empfiehlt eine zügige Bearbeitung und Bescheidung dieser Anträge. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „Nach Verabschiedung und Veröffentlichung der Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 130/2020 im Amtsblatt von Rumänien werden die neuen Bestimmungen von den Gebietskörperschaften ordnungsgemäß angewandt, ohne die Rechte der Personen zu verletzen, die bisher auf dieser gesetzlichen Grundlage Anträge gestellt haben. Somit werden Personen, die bisher aufgrund des Gesetzes Nr. 130/2020 Anträge gestellt haben, auch für den Zeitraum vor den zu verabschiedenden Änderungen, ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Antragstellung entschädigt werden.“

Im Abschlussprotokoll unterstreichen die beiden Regierungen die Wichtigkeit der deutschen Gemeinschaft als kulturellem Bindeglied eigener Prägung sowie als Brückenbauer zwischen Rumänien und Deutschland.

Schlagwörter: deutsch-rumänische Beziehungen, Regierungskommission, BMI, Bernd Fabritius, Aussiedlerbeauftragter, Verband, Doris Hutter, Botschafter, Meier-Klodt, DFDR, Porr, Gant, Corona

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