8. Juli 2006

Erfolg für die "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen"

Am 30. Juni 2006 hat der Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Rechtsanwalt Ernst Bruckner, Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen: Die Entscheidung über die von ihm betreuten Musterfälle der Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen, die vom Bundessozialgericht wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung dem höchsten deutschen Gericht vorgelegt worden waren, ist - wie von ihm in einem Interview in dieser Zeitung vom 6. März 2006 vorausgesagt - noch im zweiten Quartal 2006 ergangen.
Auch in der Sache hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen so entschieden, wie im Interview von Rechtsanwalt Bruckner angedeutet wurde (siehe auch Artikel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Zeitung):

Es widerspricht unserem Grundgesetz, wenn der Gesetzgeber hier im Juli 1996 entscheidet, dass die FRG-Rentner ab Oktober 1996 eine Kürzung von 40 Prozent hinnehmen sollen. Dies wurde als ein verfassungsrechtlich nicht zulässiger Verstoß gegen das Vertrauensschutzprinzip angesehen. Das bedeutet, dass für die Rentner, deren Rente 1996 begann oder die 1996 nicht mehr weit vom Rentenbeginn entfernt waren, - also für die im Jahr 1996 rentennahen Jahrgänge - die 40%-Kürzung nicht mehr angewendet werden darf.

Zu den Einzelheiten dieser großen 64 Seiten umfassenden Entscheidung kann auf die abgedruckte Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werden. Die Entscheidung ist sechs Jahre nach der ersten Vorlage durch das Bundessozialgericht ergangen - eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Grundlage der Entscheidung waren die sehr ausführlich begründeten Richtervorlagen des Bundessozialgerichts, die zwei von der Interessengemeinschaft in Auftrag gegebenen und betreuten Gutachten von Prof. Dr. Azzola, Prof. Dr. Podlech, Rechtsanwalt Dieners und Prof. Dr. Becker sowie die im Verfahren am Bundesverfassungsgericht eingereichten Schriftsätze von RA Bruckner.

Der Gesetzgeber ist vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, bis zum Jahresende 2007 eine verfassungsrechtlich einwandfreie Regelung zu treffen, auf welche Rentenzugänge ab dem 1. Oktober 1996 die 40%-Kürzung angewendet werden kann. Dabei können auch fließende Übergänge geschaffen werden, so dass in den ersten Jahren ab 1996 zum Beispiel überhaupt keine Kürzung angewendet wird und danach nur eine Kürzung von 10 Prozent erfolgt, die dann langsam auf 40 Prozent anwächst. Bei diesen Regelungen ist der Gesetzgeber zuerst am Zug, er hat einen weiten Spielraum des politischen Ermessens: Wie weit gehen die 1996 rentennahen Jahrgänge - bis 1999? Bis 2001, bis 2003 oder 2006? Welche Kürzung soll für die einzelnen Jahrgänge eingeführt werden - langsam anwachsend auf 40 Prozent oder in einem bestimmten Jahr sofort mit 40 Prozent einsetzend? Zu beachten ist auch, dass nur die Rentner von der Kürzung ausgenommen sind, die sich schon vor 1991 in Deutschland niedergelassen hatten.

Hier wird genau zu beobachten und zu prüfen sein, was der Gesetzgeber jetzt vorhat, um diese Schlappe in Kalsruhe wieder gutzumachen. Eine Blamage wie diese sollte ein Gesetzgeber nicht zweimal riskieren, das heißt diesmal eine wirklich abgewogene und gerechte Lösung für alle Beteiligten anstreben, die dann auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhält. Die Interessengemeinschaft wird hierzu kurzfristig weitere Schritte prüfen.

Daraus ist wiederum zu ersehen, dass die Kürzung um 40 Prozent leider nicht dauerhaft und nicht für alle Berechtigte verhindert werden konnte. Es widerspricht - nach dieser Entscheidung - nicht dem Grundgesetz, die in den Herkunftsgebieten abgeleisteten Fremdrentenzeiten, für die in Deutschland keine Beiträge gezahlt wurden, künftig in dieser Weise abzuwerten.

Trotzdem bleibt es ein großer Erfolg der gemeinsamen Solidarität in der von der siebenbürgischen Landsmannschaft initiierten "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen", dass auf diesem langen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die schlimmsten Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen für viele Betroffene abgewendet werden konnten.

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft, die ihren Rentenbescheid und den des Ehepartners durch die Interessengemeinschaft anfechten ließen, können entspannt abwarten, welche gesetzliche Regelung bis spätestens Ende 2007 erlassen wird, um die Kürzungen verfassungsgemäß zu machen. Soweit Sie zu den 1996 rentennahen Jahrgängen gehören, können sie dann in der Regel mit einer erheblichen Rentennachzahlung rechnen.

RA Ernst Bruckner, Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft

(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 11 vom 15. Juli 2006, Seite 1 und 3)

Schlagwörter: Rente, Rechtsfragen, Politik

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